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Vorsteuerrückerstattung

Seit 2010 kann die Vor­steuer­rück­erstattung über Finanz­Online eingereicht werden. Mit dem Modul Vor­steuer­rück­erstattung können Sie die Vor­steuer­rück­erstattung durch­führen. Die vom Programm erstellten XML-Dateien können im Daten­strom­ver­fahren über Finanz­Online versendet werden.

Die Vor­steuer­rück­erstattung kann als eigenständiges Programm oder als Modul zur BEST*FIBU ver­wendet werden. Wenn Sie es als Modul zur BEST*FIBU verwenden, können die Daten für die Vor­steuer­rück­erstattung aus den Buchungen der BEST*FIBU importiert werden. In diesem Fall müssen nur noch die Artikel­codes und Artikel­sub­codes einge­tragen werden.

Zusätzlich gibt es ein Modul für den Import der Buchungen aus einer Excel Tabelle. Sie oder Ihr Kunde erfassen die Buchungen in einer Excel Tabelle. Diese Tabelle wird dann importiert. Im Programm können die Daten von Ihnen erweitert oder geändert werden.

Mit dem Modul Export können die Daten aus dem Programm in eine Excel Datei exportiert werden. Ihr Kunde kann so Fehl­ein­gaben selbst korrigieren.

Was bietet Ihnen das Programm

  • Beliebig viele Buchungen können erstellt werden.
  • Die Buchungen können gebucht oder importiert werden.
  • Die Buchungen können geändert und gelöscht werden.
  • Folgende Felder werden bei der Eingabe über­prüft: Datum, UID-Nummer, Einreich­land, Land, Sprache, Währung. Die UID-Nummer kann auf dem EU-Server über­prüft werden. Bei einer gültigen UID-Nummer erhalten Sie als Antwort den Namen der Firma. Bei manchen Ländern wird zusätzlich auch die Adresse der Firma über­mittelt.
  • Übernahme von Buchungen aus einer Excel Tabelle.
  • Übernahme der Buchungen aus der Bestfibu.
  • Die Übernahme von Buchungen für andere Formate ist auf Wunsch möglich (kostenpflichtig).
  • Export von Buchungen in eine Excel Tabelle.
  • Im Journal am Bild­schirm kann nach Buchungen gesucht werden. Es wird die Suche nach allen Feldern unter­stützt (Datum, Name, Straße, UID ...)
  • Journaldruck - die eingegebenen Buchungen werden pro Land sortiert aus­ge­ge­ben.
  • Mandantenfähigkeit, es können beliebig viele Firmen angelegt werden.
  • Erstellen von XML-Dateien für die Über­tragung über Finanz­Online im Daten­strom­ver­fahren.
  • Integrierte Updatefunktion.

Zusätzliche Module

  • Import von Buchungen aus einer Excel Datei.
  • Export von Buchungen in eine Excel Datei.
  • Netzwerkmodul - Mehrere Benutzer können gleich­zeitig arbeiten.

Links

Allgemeines

Für alle in der EU ansässigen Unter­nehmer kommt es für Anträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden zu einem wesentlich ver­einfachten Vor­steuer­rück­erstattungs­verfahren. Die Anträge sind künftig für sämtliche EU-Mit­glied­staaten beim zuständigen Finanzamt in Österreich mittels Finanz­Online einzu­reichen.

Die österreichische Finanz­verwaltung prüft den Antrag auf Voll­ständig­keit und Zulässigkeit und leitet diesen an den zuständigen Mit­glied­staat weiter. Eine Vorlage einer Unter­nehmer­bescheinigung (U 70-Formular) sowie die Vorlage von Original­belegen sind nicht mehr erforderlich, außer der Erstattungs­staat fordert diese gesondert an. Die einzelnen EU-Mit­glied­staaten können ab einem Rechnungs­betrag von 1.000 € (bei Kraft­stoff­rechnungen ab 250 €) die Vorlage von Rechnungs­kopien verlangen.

Der Antrag ist bis spätestens 30. September des Folge­jahres ein­zu­bringen. Die Bearbeitung des Antrages ist vom Erstattungs­staat grund­sätzlich in vier Monaten durch­zuführen. Bei einer Anforderung von zusätzlichen Informationen ver­längert sich dieser Zeit­raum auf bis zu acht Monate. Der Mindest­erstattungs­betrag beträgt 50 € (der maximale Erstattungs­zeit­raum ist 1 Jahr) bzw. 400 € bei einem Mindest­erstattungs­zeit­raum von 3 Monaten.

Die Vor­steuer­rück­erstattung für Unternehmer aus Dritt­land­staaten bleibt im Wesentlichen unverändert, es wurden lediglich die Mindest­erstattungs­beträge von dem EU-Vor­steuer­erstattungs­verfahren über­nommen. Die Anträge auf Vor­steuer­rück­erstattung für Unter­nehmen aus Dritt­land­staaten sind auch weiter­hin bis 30. Juni des Folge­jahres einzu­reichen.

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