Vorsteuerrückerstattung
Seit 2010 kann die Vorsteuerrückerstattung über FinanzOnline eingereicht werden. Mit dem Modul Vorsteuerrückerstattung können Sie die Vorsteuerrückerstattung durchführen. Die vom Programm erstellten XML-Dateien können im Datenstromverfahren über FinanzOnline versendet werden.
Die Vorsteuerrückerstattung kann als eigenständiges Programm oder als Modul zur BEST*FIBU verwendet werden. Wenn Sie es als Modul zur BEST*FIBU verwenden, können die Daten für die Vorsteuerrückerstattung aus den Buchungen der BEST*FIBU importiert werden. In diesem Fall müssen nur noch die Artikelcodes und Artikelsubcodes eingetragen werden.
Zusätzlich gibt es ein Modul für den Import der Buchungen aus einer Excel Tabelle. Sie oder Ihr Kunde erfassen die Buchungen in einer Excel Tabelle. Diese Tabelle wird dann importiert. Im Programm können die Daten von Ihnen erweitert oder geändert werden.
Mit dem Modul Export können die Daten aus dem Programm in eine Excel Datei exportiert werden. Ihr Kunde kann so Fehleingaben selbst korrigieren.
Was bietet Ihnen das Programm
- Beliebig viele Buchungen können erstellt werden.
- Die Buchungen können gebucht oder importiert werden.
- Die Buchungen können geändert und gelöscht werden.
- Folgende Felder werden bei der Eingabe überprüft: Datum, UID-Nummer, Einreichland, Land, Sprache, Währung. Die UID-Nummer kann auf dem EU-Server überprüft werden. Bei einer gültigen UID-Nummer erhalten Sie als Antwort den Namen der Firma. Bei manchen Ländern wird zusätzlich auch die Adresse der Firma übermittelt.
- Übernahme von Buchungen aus einer Excel Tabelle.
- Übernahme der Buchungen aus der Bestfibu.
- Die Übernahme von Buchungen für andere Formate ist auf Wunsch möglich (kostenpflichtig).
- Export von Buchungen in eine Excel Tabelle.
- Im Journal am Bildschirm kann nach Buchungen gesucht werden. Es wird die Suche nach allen Feldern unterstützt (Datum, Name, Straße, UID ...)
- Journaldruck - die eingegebenen Buchungen werden pro Land sortiert ausgegeben.
- Mandantenfähigkeit, es können beliebig viele Firmen angelegt werden.
- Erstellen von XML-Dateien für die Übertragung über FinanzOnline im Datenstromverfahren.
- Integrierte Updatefunktion.
Zusätzliche Module
- Import von Buchungen aus einer Excel Datei.
- Export von Buchungen in eine Excel Datei.
- Netzwerkmodul - Mehrere Benutzer können gleichzeitig arbeiten.
Links
Allgemeines
Für alle in der EU ansässigen Unternehmer kommt es für Anträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden zu einem wesentlich vereinfachten Vorsteuerrückerstattungsverfahren. Die Anträge sind künftig für sämtliche EU-Mitgliedstaaten beim zuständigen Finanzamt in Österreich mittels FinanzOnline einzureichen.
Die österreichische Finanzverwaltung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Zulässigkeit und leitet diesen an den zuständigen Mitgliedstaat weiter. Eine Vorlage einer Unternehmerbescheinigung (U 70-Formular) sowie die Vorlage von Originalbelegen sind nicht mehr erforderlich, außer der Erstattungsstaat fordert diese gesondert an. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 € (bei Kraftstoffrechnungen ab 250 €) die Vorlage von Rechnungskopien verlangen.
Der Antrag ist bis spätestens 30. September des Folgejahres einzubringen. Die Bearbeitung des Antrages ist vom Erstattungsstaat grundsätzlich in vier Monaten durchzuführen. Bei einer Anforderung von zusätzlichen Informationen verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu acht Monate. Der Mindesterstattungsbetrag beträgt 50 € (der maximale Erstattungszeitraum ist 1 Jahr) bzw. 400 € bei einem Mindesterstattungszeitraum von 3 Monaten.
Die Vorsteuerrückerstattung für Unternehmer aus Drittlandstaaten bleibt im Wesentlichen unverändert, es wurden lediglich die Mindesterstattungsbeträge von dem EU-Vorsteuererstattungsverfahren übernommen. Die Anträge auf Vorsteuerrückerstattung für Unternehmen aus Drittlandstaaten sind auch weiterhin bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen.