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SEPA Lastschrift

Das Modul Lastschrift des Programmes Bestfibu unterscheidet zwischen der normalen Lastschrift und der Firmen Lastschrift. Die Last­schriften werden vom Programm selbst­ständig erstellt und verbucht. Die erstellte XML-Datei im SEPA-Format wird Ihrem Telebanking­programm an die Bank übertragen. Der Tag des Einzugs wird vom Programm anhand des Zahlungs­ziels berechnet.

Lastschrift

Diese Verfahren wird im B2C Bereich eingesetzt.

Ziele

  • Klare und inter­national einheitliche Prozesse, Fristen, Ver­pflichtungen und Form­vorschriften
  • Einheitliche technische Norm
  • Steigerung der Attraktivität durch mehr Sicherheit für den Konsumenten
  • Europaweite Einsetzbar­keit des Einzugs­verfahrens für Zahlungs­empfänger

Produktmerkmale

  • Der Geltungsbereich umfasst die Länder der EU-27, die EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein), die Schweiz und Monaco.
  • Verpflichtende Teilnahme
    • Ab 1. November 2014: Alle Banken im EURO-Raum
    • Bis 31. Oktober 2016: Alle Banken in den restlichen Ländern des SEPA-Raumes
  • Die Währung ist ausschließlich EURO.
  • Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin). D.h. alle Zahlungs­pflichtigen werden am selben Tag belastet.
  • Rechtzeitige Beauftragung der Lastschriften durch den Zahlungs­empfänger in elektronischer Form
    • bei Erst- bzw. Einmal-Lastschriften 5 Tage vor dem Fälligkeitstag
    • bei wiederkehrenden Last­schriften 2 Tage vor dem Fälligkeitstag
    • ACHTUNG: ab April 2013 gibt es in Österreich die Mög­lich­keit, dass diese Last­schriften generell 1 Tag vor dem Fällig­keitstag eingereicht werden. Die ent­sprech­enden Zeiten für die Beauftragung erhalten Sie von Ihrer Bank.
  • IBAN und BIC werden als Merkmale zur Kontoidentifizierung ver­wendet.
  • Creditor ID (Zahlungs­empfänger­kennung) und Mandatsreferenz dienen als eindeutige Kennung des Zahlungs­empfängers.
  • Die Gutschrift für den Zahlungsempfänger erfolgt mit Valuta Fälligkeitstag.
  • Zahlungsempfänger (Creditor) muss bei Anfrage eine Kopie des unterfertigten Mandats an die Bank des Zahlungs­pflichtigen (Debitorbank) übermitteln
  • Rückgaberecht des Zahlungs­pflichtigen (ohne Angabe von Gründen) innerhalb von 56 Kalender­tagen nach Abbuchung

Vorteile für den Kunden

  • Hohe Erreichbarkeit durch ein Einzugs­verfahren für Österreich und die restlichen europäischen Länder
  • Keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich
  • Der Zahlungs­empfänger bestimmt den Einzugstermin und kann die Häufigkeit der Last­schriften (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren.
  • Die Lastschriften sind einfach und kosteneffizient.
  • Automatisierte Rückrechnungs­verarbeitung möglich

 
Firmenlastschrift

Zusätzlich zur SEPA Lastschrift bieten das Programm auch die Mög­lich­keit Firmen­last­schriften zu erstellen. Dieses Verfahren gibt es speziell für den B2B-Bereich. Mit der SEPA Firmenkundenlastschrift können Firmenkunden als Zahlung­sempfänger von Firmen­kunden als Zahlungs­pflichtige im SEPA-Raum offene Forderungen einziehen. Diese Einzüge sind final, d. h. der Zahlungs­pflichtige kann nicht gegen die Belastung widersprechen.

Ziele

  • Klare und international einheitliche Prozesse, Fristen, Ver­pflichtungen und Form­vor­schriften
  • Einheitliche technische Norm
  • Steigerung der Attraktivität durch mehr Sicher­heit für den Konsumenten
  • Universelle Einsetzbar­keit für die Zahlungs­empfänger (= Kreditoren)
  • Verkürzung der Rück­rechnungs­frist für den Zahlungs­pflichtigen (3 Monate wenn kein Mandat vorliegt) Produktmerkmale
  • Der Geltungsbereich umfasst die teilnehmenden Banken in den Ländern der EU-27, der EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie der Schweiz und Monaco
  • Teilnahme der Banken am Raiffeisen SEPA Firmen­kunden­einzug ist optional (Die Erreichbar­keit der Banken für den SEPA Firmen­kunden­einzug kann im auf der Homepage des EPC geprüft werden – siehe: https://www.europeanpaymentscouncil.eu)
  • Die Währung ist ausschließlich EURO
  • Nur für Einzüge zwischen Firmenkunden
  • Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin), d.h. alle Zahlungs­pflichtigen werden am selben Tag belastet
  • Beauftragung des Einzugs durch den Zahlungs­empfänger in elektr. Form 1 Tag vor dem Fälligkeitstag
  • IBAN und BIC werden als Merkmale zur Konto­identifizierung ver­wendet
  • Die Gutschrift für den Zahlungs­empfänger erfolgt mit Valuta Fällig­keitstag
  • Zahlungspflichtiger (Debitor) muss das unterfertigte Mandat seiner Bank übermitteln

Vorteile für den Kunden

  • Keine Rückrechnung nach Kontobelastung des Zahlungs­pflichtigen möglich
  • Keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich
  • Der Zahlungsempfänger bestimmt den Einzugs­termin und kann die Häufigkeit der Einzüge (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren
  • Die Einzüge sind einfach und kosten­effizient

Voraussetzungen, die der Kunde erfüllen muss

  • Nur für Einzüge zwischen Firmenkunden möglich
  • Der Zahlungsempfänger schließt eine „Vereinbarung zum Forderungs­einzug mittels SEPA Firmenkunden­einzug“ ab. Dabei erhält er eine „Creditor-ID“ (=Zahlungs­empfäng­erkennung) zugeteilt.
  • Die Bank des Zahlungspflichtigen nimmt am SEPA Firmenkundeneinzug (SEPA Direct Debit B2B) teil (Erreichbarkeit der Banken kann auf der Homepage des EPC geprüft werden)
  • Der Zahlungs­pflichtige ermächtigt den Zahlungs­empfänger mit dem „Mandat“ vom Konto einzuziehen. Der Zahlungs­empfänger gibt dem Mandat eine eindeutige Kennung, die er dem Zahlungs­pflichtigen mitteilen muss und informiert ihn, dass dieser seine Bank darüber zu informieren hat.
  • Elektronische Anlieferung der Einzugs­aufträge im einheitlichen SEPA-Daten­format auf XML-Basis (ISO 20022)
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