SEPA Lastschrift
Das Modul Lastschrift des Programmes Bestfibu unterscheidet zwischen der normalen Lastschrift und der Firmen Lastschrift. Die Lastschriften werden vom Programm selbstständig erstellt und verbucht. Die erstellte XML-Datei im SEPA-Format wird Ihrem Telebankingprogramm an die Bank übertragen. Der Tag des Einzugs wird vom Programm anhand des Zahlungsziels berechnet.
Lastschrift
Diese Verfahren wird im B2C Bereich eingesetzt.
Ziele
- Klare und international einheitliche Prozesse, Fristen, Verpflichtungen und Formvorschriften
- Einheitliche technische Norm
- Steigerung der Attraktivität durch mehr Sicherheit für den Konsumenten
- Europaweite Einsetzbarkeit des Einzugsverfahrens für Zahlungsempfänger
Produktmerkmale
- Der Geltungsbereich umfasst die Länder der EU-27, die EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein), die Schweiz und Monaco.
- Verpflichtende Teilnahme
- Ab 1. November 2014: Alle Banken im EURO-Raum
- Bis 31. Oktober 2016: Alle Banken in den restlichen Ländern des SEPA-Raumes
- Die Währung ist ausschließlich EURO.
- Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin). D.h. alle Zahlungspflichtigen werden am selben Tag belastet.
- Rechtzeitige Beauftragung der Lastschriften durch den Zahlungsempfänger in elektronischer Form
- bei Erst- bzw. Einmal-Lastschriften 5 Tage vor dem Fälligkeitstag
- bei wiederkehrenden Lastschriften 2 Tage vor dem Fälligkeitstag
- ACHTUNG: ab April 2013 gibt es in Österreich die Möglichkeit, dass diese Lastschriften generell 1 Tag vor dem Fälligkeitstag eingereicht werden. Die entsprechenden Zeiten für die Beauftragung erhalten Sie von Ihrer Bank.
- IBAN und BIC werden als Merkmale zur Kontoidentifizierung verwendet.
- Creditor ID (Zahlungsempfängerkennung) und Mandatsreferenz dienen als eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers.
- Die Gutschrift für den Zahlungsempfänger erfolgt mit Valuta Fälligkeitstag.
- Zahlungsempfänger (Creditor) muss bei Anfrage eine Kopie des unterfertigten Mandats an die Bank des Zahlungspflichtigen (Debitorbank) übermitteln
- Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen (ohne Angabe von Gründen) innerhalb von 56 Kalendertagen nach Abbuchung
Vorteile für den Kunden
- Hohe Erreichbarkeit durch ein Einzugsverfahren für Österreich und die restlichen europäischen Länder
- Keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich
- Der Zahlungsempfänger bestimmt den Einzugstermin und kann die Häufigkeit der Lastschriften (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren.
- Die Lastschriften sind einfach und kosteneffizient.
- Automatisierte Rückrechnungsverarbeitung möglich
Firmenlastschrift
Zusätzlich zur SEPA Lastschrift bieten das Programm auch die Möglichkeit Firmenlastschriften zu erstellen. Dieses Verfahren gibt es speziell für den B2B-Bereich. Mit der SEPA Firmenkundenlastschrift können Firmenkunden als Zahlungsempfänger von Firmenkunden als Zahlungspflichtige im SEPA-Raum offene Forderungen einziehen. Diese Einzüge sind final, d. h. der Zahlungspflichtige kann nicht gegen die Belastung widersprechen.
Ziele
- Klare und international einheitliche Prozesse, Fristen, Verpflichtungen und Formvorschriften
- Einheitliche technische Norm
- Steigerung der Attraktivität durch mehr Sicherheit für den Konsumenten
- Universelle Einsetzbarkeit für die Zahlungsempfänger (= Kreditoren)
- Verkürzung der Rückrechnungsfrist für den Zahlungspflichtigen (3 Monate wenn kein Mandat vorliegt) Produktmerkmale
- Der Geltungsbereich umfasst die teilnehmenden Banken in den Ländern der EU-27, der EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie der Schweiz und Monaco
- Teilnahme der Banken am Raiffeisen SEPA Firmenkundeneinzug ist optional (Die Erreichbarkeit der Banken für den SEPA Firmenkundeneinzug kann im auf der Homepage des EPC geprüft werden – siehe: https://www.europeanpaymentscouncil.eu)
- Die Währung ist ausschließlich EURO
- Nur für Einzüge zwischen Firmenkunden
- Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin), d.h. alle Zahlungspflichtigen werden am selben Tag belastet
- Beauftragung des Einzugs durch den Zahlungsempfänger in elektr. Form 1 Tag vor dem Fälligkeitstag
- IBAN und BIC werden als Merkmale zur Kontoidentifizierung verwendet
- Die Gutschrift für den Zahlungsempfänger erfolgt mit Valuta Fälligkeitstag
- Zahlungspflichtiger (Debitor) muss das unterfertigte Mandat seiner Bank übermitteln
Vorteile für den Kunden
- Keine Rückrechnung nach Kontobelastung des Zahlungspflichtigen möglich
- Keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich
- Der Zahlungsempfänger bestimmt den Einzugstermin und kann die Häufigkeit der Einzüge (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren
- Die Einzüge sind einfach und kosteneffizient
Voraussetzungen, die der Kunde erfüllen muss
- Nur für Einzüge zwischen Firmenkunden möglich
- Der Zahlungsempfänger schließt eine „Vereinbarung zum Forderungseinzug mittels SEPA Firmenkundeneinzug“ ab. Dabei erhält er eine „Creditor-ID“ (=Zahlungsempfängerkennung) zugeteilt.
- Die Bank des Zahlungspflichtigen nimmt am SEPA Firmenkundeneinzug (SEPA Direct Debit B2B) teil (Erreichbarkeit der Banken kann auf der Homepage des EPC geprüft werden)
- Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Zahlungsempfänger mit dem „Mandat“ vom Konto einzuziehen. Der Zahlungsempfänger gibt dem Mandat eine eindeutige Kennung, die er dem Zahlungspflichtigen mitteilen muss und informiert ihn, dass dieser seine Bank darüber zu informieren hat.
- Elektronische Anlieferung der Einzugsaufträge im einheitlichen SEPA-Datenformat auf XML-Basis (ISO 20022)