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Vor­steuer­rückerstattung

Seit 2010 kann die Vor­steuer­rück­erstattung über Finanz­Online eingereicht werden. Mit dem Modul Vor­steuer­rück­erstattung können Sie die Vor­steuer­rück­erstattung durch­führen. Die vom Programm erstellten XML-Dateien werden im Daten­strom­ver­fahren über Finanz­Online versendet werden.

Die Vor­steuer­rück­erstattung kann als eigenständiges Programm oder als Modul zur BEST*FIBU ver­wendet werden.

Zusätzlich gibt es ein Modul für den Import der Buchungen aus einer Excel Tabelle. Sie oder Ihr Kunde erfassen die Buchungen in einer Excel Tabelle. Diese Tabelle wird dann importiert. Im Programm können die Daten von Ihnen erweitert oder geändert werden.

Mit dem Modul Export können die Daten aus dem Programm in eine Excel Datei exportiert werden. Ihr Kunde kann so Fehl­eingaben selbst korrigieren.

Was bietet Ihnen das Programm

  • Beliebig viele Buchungen können erstellt werden.
  • Die Buchungen können gebucht oder importiert werden.
  • Die Buchungen können geändert und gelöscht werden.
  • Folgende Felder werden bei der Eingabe über­prüft: Datum, UID-Nummer, Einreichland, Land, Sprache und Währung.
  • Übernahme der Buchungen aus der Bestfibu.
  • Die Übernahme von Buchungen für andere Formate ist auf Wunsch möglich (kosten­pflichtig).
  • Im Journal am Bild­schirm kann nach Buchungen gesucht werden. Es wird die Suche nach allen Feldern unter­stützt (Datum, Name, Straße, UID ...)
  • Journaldruck - die eingegebenen Buchungen werden pro Land sortiert aus­ge­ge­ben.
  • Mandantenfähigkeit, es können beliebig viele Firmen angelegt werden.
  • Erstellen von XML-Dateien für die Über­tragung über Finanz­Online im Daten­strom­ver­fahren.
  • Integrierte Updatefunktion.
  • UID-Nummern werden über den EU-Server geprüft.
  • Mit der Abschluss-XML kann eine PDF-Datei mit den Rech­nungen versendet werden.
  • Die XML-Dateien werden im Daten­strom­ver­fahren direkt an Finanz­Online versendet.
  • Die Rück­meldungen von Finanz­Online werden aus der Data­box her­unter­ge­laden und abgelegt.

Zusätzliche Module

  • Import von Buchungen aus einer Excel Datei.
  • Export von Buchungen in eine Excel Datei.
  • Netzwerkmodul - Mehrere Benutzer können gleich­zeitig arbeiten.

Links

Allgemeines

Für alle in der EU ansässigen Unternehmer kommt es für Anträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden zu einem wesentlich ver­einfachten Vor­steuer­rück­er­stattungs­ver­fahren. Die Anträge sind künftig für sämtliche EU-Mit­glieds­taaten beim zuständigen Finanzamt in Österreich mittels Finanz­Online ein­zu­reichen.

Die österreichische Finanz­ver­waltung prüft den Antrag auf Voll­ständig­keit und Zu­lässig­keit und leitet diesen an den zuständigen Mit­glieds­taat weiter. Eine Vorlage einer Unter­nehmer­be­scheinigung (U 70-Formular) sowie die Vorlage von Original­belegen sind nicht mehr er­forder­lich, außer der Erstattungsstaat fordert diese gesondert an. Die einzelnen EU-Mitglied­staaten können ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 € (bei Kraft­stoff­rechnungen ab 250 €) die Vorlage von Rechnungs­kopien verlangen.

Der Antrag ist bis spätestens 30. September des Folgejahres einzubringen. Die Bearbeitung des Antrages ist vom Erstattungs­staat grundsätzlich in vier Monaten durch­zu­führen. Bei einer An­forderung von zusätzlichen In­formationen ver­längert sich dieser Zeitraum auf bis zu acht Monate. Der Mindest­erstattungs­betrag beträgt 50 € (der maximale Er­stattungs­zeit­raum ist 1 Jahr) bzw. 400 € bei einem Mindest­erstattungs­zeit­raum von 3 Monaten.

Die Vor­steuer­rück­erstattung für Unternehmer aus Dritt­landstaaten bleibt im Wesentlichen unverändert, es wurden lediglich die Mindest­erstattungs­be­träge von dem EU-Vor­steuer­er­stattung­sver­fahren über­nommen. Die Anträge auf Vor­steuer­rück­erstattung für Unter­nehmen aus Dritt­lands­taaten sind auch weiterhin bis 30. Juni des Folgejahres ein­zu­reichen.

Die Preise zum Programm finden Sie in der Preisliste.

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